Wer heute eine Photovoltaik-Anlage plant, muss eine Grundsatzfrage beantworten: Soll der Solarstrom zuerst im eigenen Haus verbraucht und nur der Überschuss eingespeist werden (Teileinspeisung mit Eigenverbrauch) — oder geht jede Kilowattstunde ins Netz (Volleinspeisung)? Die Antwort entscheidet über mehrere hundert Euro pro Jahr. Und sie ist weniger eindeutig, als viele Verkäufer behaupten.
Die Zahlen 2026 im Überblick
Für Anlagen bis 10 kWp, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen, zahlt der Netzbetreiber laut EEG:
Der Satz gilt 20 Jahre lang ab Inbetriebnahme und sinkt für Neuanlagen alle sechs Monate um 1 % — die nächste Absenkung ist für den 1. Februar 2027 vorgesehen. Für Anlagenteile über 10 kWp gelten niedrigere Sätze.
Auf der anderen Seite steht der Strompreis: Bestandskunden zahlen im Oktober 2026 im Schnitt rund 34 Cent pro Kilowattstunde (Verivox). Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom spart also gut das Vierfache dessen, was sie bei Teileinspeisung im Netz bringen würde.
Eigenverbrauch: Strom sparen statt verkaufen
Beim Eigenverbrauch läuft Ihr Solarstrom zuerst in Kühlschrank, Waschmaschine, Homeoffice — und, falls vorhanden, in Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto. Nur was übrig bleibt, wird mit 7,70 Cent vergütet. Der Vorteil wächst mit jeder Kilowattstunde, die Sie selbst nutzen:
- Ersparnis: 34 Cent statt 7,70 Cent je selbst genutzter Kilowattstunde.
- Unabhängigkeit: Jede Strompreiserhöhung macht den Eigenverbrauch wertvoller — die Einspeisevergütung bleibt dagegen 20 Jahre fix.
- Zukunftsfähig: Kommt später eine Wärmepumpe oder ein E-Auto dazu, steigt Ihr Eigenverbrauch automatisch.
Volleinspeisung: feste Einnahmen, aber voller Strombezug
Bei der Volleinspeisung verkaufen Sie den gesamten Solarstrom zum höheren Satz von 12,22 Cent. Ihren Haushaltsstrom kaufen Sie weiter komplett beim Versorger. Das kann sinnvoll sein, wenn tagsüber kaum Strom verbraucht wird — etwa bei einem Ferienhaus, einer Garage oder einer zweiten Dachfläche. Für ein bewohntes Einfamilienhaus ist es selten die beste Wahl.
Gut zu wissen: Sie sind nicht für immer festgelegt. Der Wechsel zwischen Voll- und Teileinspeisung ist jährlich möglich — er muss dem Netzbetreiber vor dem 1. Dezember für das Folgejahr mitgeteilt werden. Außerdem können zwei getrennt gemessene Anlagen auf einem Gebäude kombiniert werden: eine für den Eigenverbrauch, eine zur Volleinspeisung.
Rechenbeispiel: 10 kWp in Berlin
Ein typisches Einfamilienhaus mit 4.500 kWh Jahresverbrauch und einer 10-kWp-Anlage, die in Berlin rund 9.000 kWh im Jahr erzeugt. Vereinfacht gerechnet, mit 34 ct/kWh Strompreis und ohne künftige Preissteigerungen:
| Modell | Selbst genutzt | Eingespeist | Vorteil pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Volleinspeisung | 0 kWh | 9.000 kWh × 12,22 ct | ≈ 1.100 € |
| Eigenverbrauch ohne Speicher | ≈ 1.350 kWh × 34 ct | 7.650 kWh × 7,70 ct | ≈ 1.050 € |
| Eigenverbrauch mit Speicher | ≈ 3.150 kWh × 34 ct | 5.850 kWh × 7,70 ct | ≈ 1.520 € |
Annahmen: Autarkiegrad ca. 30 % ohne und ca. 70 % mit Speicher. „Vorteil" = vermiedene Stromkosten plus Einspeisevergütung. Ihre Werte hängen von Dach, Ausrichtung und Verbrauchsprofil ab.
Das Ergebnis ist ehrlich gesagt überraschend knapp: Ohne Speicher liegen beide Modelle fast gleichauf. Sobald ein Speicher dazukommt — oder ein Großverbraucher wie Wärmepumpe oder E-Auto —, zieht der Eigenverbrauch deutlich davon. Und mit jedem Cent, den der Strompreis steigt, wächst der Abstand weiter.
Was das Solarspitzengesetz ändert
Seit Februar 2025 gelten für neue Anlagen zwei Regeln, die den Eigenverbrauch zusätzlich stärken:
- Keine Vergütung bei negativen Börsenpreisen. In diesen Stunden — 2025 waren es rund 570 — gibt es kein Geld für eingespeisten Strom. Die Zeiten werden aber am Ende der 20 Jahre angehängt.
- 60-%-Grenze ohne Smart Meter. Solange kein intelligentes Messsystem mit Steuerbox verbaut ist, dürfen höchstens 60 % der Modulleistung ins Netz fließen. Wer selbst verbraucht oder speichert, ist davon kaum betroffen — die Verluste liegen in der Praxis meist bei wenigen Prozent des Jahresertrags.
Beides trifft die Volleinspeisung stärker als den Eigenverbrauch: Wer seinen Strom selbst nutzt, ist auf die Börse nicht angewiesen.
Unsere Empfehlung
Für fast alle bewohnten Einfamilienhäuser ist Teileinspeisung mit hohem Eigenverbrauch das bessere Modell — erst recht mit Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto. Volleinspeisung ist eine Nische für Dächer ohne nennenswerten Verbrauch. Und weil private Anlagen bis 30 kWp seit 2023 mit 0 % Mehrwertsteuer gekauft werden und die Erträge einkommensteuerfrei sind, lohnt sich die Rechnung heute für beide Modelle besser als vor wenigen Jahren.
Wie hoch Ihr Eigenverbrauch realistisch ist, hängt von Ihrem Tagesablauf ab. Genau das rechnen wir in der Beratung mit Ihren echten Verbrauchsdaten durch — oder Sie probieren es direkt im Photovoltaik-Rechner. Mehr zu unseren Anlagen lesen Sie auf der Seite Photovoltaik.
Häufige Fragen
Was bekomme ich 2026 für eingespeisten Solarstrom?
Für Anlagen bis 10 kWp mit Inbetriebnahme zwischen 1. August 2026 und 31. Januar 2027 gibt es 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung — jeweils für 20 Jahre fest.
Lohnt sich Volleinspeisung für ein Einfamilienhaus?
Meist nicht. Ohne Speicher liegen Volleinspeisung und Eigenverbrauch etwa gleichauf; mit Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto ist der Eigenverbrauch deutlich wirtschaftlicher, weil jede selbst genutzte Kilowattstunde rund 34 Cent Strombezug spart.
Kann ich später zwischen Voll- und Teileinspeisung wechseln?
Ja. Der Wechsel ist jährlich möglich und muss dem Netzbetreiber vor dem 1. Dezember für das Folgejahr mitgeteilt werden.
Was bedeutet die 60-Prozent-Regel?
Neue Anlagen ohne Smart Meter und Steuerbox dürfen höchstens 60 % ihrer Modulleistung einspeisen. Bei hohem Eigenverbrauch oder mit Speicher sind die Verluste in der Praxis gering.



